TooltipWie man seinen online-Kauf bezahlt - dafür gibt es kein richtig oder falsch, sondern nur das eigene persönliche Empfinden.

Wie schön, wenn es wie ascasa.de einen Anbieter gibt, der alle gängigen Bezahl-Arten anbietet, so daß man sich exakt für diejenige Zahlungs-Variante entscheiden kann, die am besten zu einem paßt.

Nirgends kann die Zeitspanne zwischen Kauf eines Artikels bis zu seiner Verwendung so groß sein wie beim Küchenkauf oder einer Küchen-Renovierung.

Wenn Sie bei ascasa.de kaufen, gehen Sie allen damit verbundenen Risiken eines Fehlkaufes aus dem Weg, denn Sie können 100 Tage lang alles Gekaufte ohne Begründung zurückgeben.

Bei ascasa gibt es die 0% Finanzierung auf ausgewählte Artikel.

Bei ascasa gibt es regelmäîige Sonderaktionen für ausgewählte Hersteller.

 
BITTE BEACHTEN: bedingt durch anhaltende Produktionsschwierigkeiten in vielen Bereichen ist es möglich, dass die bei den Artikeln hinterlegten Lieferzeiten ggf. nicht eingehalten werden können!


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Zu unseren Markenshops

Garantiebedingungen zu den verlängerten Garantiezusagen auf  5 und 7 Jahre

Ihre gesetzlichen Mängelrechte gegenüber ascasa werden hierdurch nicht eingeschränkt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
 
 
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•    Novy Herstellergarantie für Deutschland und Österreich (ab Seite 1)
•    Küppersbusch Herstellergarantie für Deutschland (ab Seite 3)
•    Berbel Herstellergarantie für Europa (ab Seite 5) und
Berbel Händlergarantieverlängerung für Deutschland und Österreich
•    Händlergarantieverlängerung für die Hersteller LaCanche, Dunavox, Steel, Falcon, Smeg (bis 6/2018), Samsung (bis 9/2019) und Geräte mit dem Namen ascasa, alle Kühlgeräte mit Festwasseranschluss,  Kaffeevollautomaten, Waschmaschinen, Waschtrockner, Trockner und freistehende Mikrowellen aller angebotenen Hersteller im Shopsystem gültig für Käufe aus folgenden Ländern: Deutschland, Österreich, Dänemark, Tschechische Republik, Polen, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und der Schweiz jeweils gültig ab dem 3. bis 5. Jahr nach Lieferung an den Endkunden (ab Seite 8)
ab dem 3. bis 5. Jahr nach Lieferung an den Endkunden
•    Händlergarantieverlängerung für die Hersteller Neff, Constructa, Gaggenau, Franke, Elica, Falmec, Liebherr, Miele, Silverline, V-Zug (bis 04/2023), Smeg (ab 6/2018), Samsung (ab 6/2021) gültig für Käufe aus folgenden Ländern: Deutschland, Österreich, Dänemark, Tschechische Republik, Polen, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und der Schweiz und Küppersbusch und Novy für Käufer aus den Ländern Dänemark, Tschechische Republik, Polen, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Schweiz
jeweils gültig für Käufe ab dem 1.01.2017 ab dem 3. bis 5. Jahr nach Lieferung an den Endkunden (ab Seite 12)
•    V-ZUG Herstellergarantie für Deutschland ab 05/2023 (ab Seite 13)
•    Händlergarantieverlängerung für den Hersteller Neff Collection (ab Seite 14)
•    Händlergarantieverlängerung für den Hersteller Quooker

 


Diese Garantiebedingungen sind dann gültig, wenn auf Ihrer Kaufrechnung und in der Bestellbestätigung die 5 Jahres Garantie beim Artikel ausgewiesen ist; entweder als sog. Hersteller- oder Händlergarantieverlängerung.

Garantiebedingungen des Herstellers Novy für Dunstabzugshauben, Kochfeldabsaugungen und Kochfelder – Garantieverlängerung gültig ausschließlich für Käufe in Deutschland und Österreich / andere Länder siehe ab Seite 12!

Die 5-Jahres-Garantie beginnt mit Lieferung an den Endkunden. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantie für das gesamte Produkt. Reparaturen verlängern nicht die Frist und setzen keine neue Frist in Gang. Für gelieferte Zuluftsteuerungen (Fensterkontaktschalter), Mauerkästen, Abluftzubehör, Lampenabdeckungen usw. gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Die Garantieerweiterung auf 5 Jahre gilt auch nicht für Verschleißteile wie Filter, Leuchten usw. und nicht für Fernbedienungen.

Die Garantie umfasst Ersatzteile und Reparaturaufwand, aber nicht:
•    Erforderliche Tischler- und Trockenbauarbeiten (o. Ä.) für den Aus- und Wiedereinbau des zu reparierenden Teils.
•    Entschädigung für den Nutzungsausfall des Gerätes.
•    Händler-, Montage- und Lohnkosten für die Erst-/Folgemontage.
•    Folgekosten für Händler-Montagefehler.
•    Wegekosten außerhalb Deutschlands und Österreichs bzw. Zoll.
•    Die Reparatur von mangelhaften Neuteilen erfolgt nur, wenn:
•    Die Verpackung nicht unsachgemäß geöffnet wurde, siehe Punkt 4. a. der obigen Montagebedingungen.
•    Das Gerät vor Einbau optisch / funktionsmäßig geprüft wurde.
•    Das beanstandete Gerät noch nicht montiert und noch nicht in Betrieb genommen wurde.
•    Das Gerät in der Originalverpackung zurück gegeben wird

Die Garantie ist ausgeschlossen:
1.    Bei äußeren, sofort sichtbaren Mängeln und Beschädigungen, die erst nach der Erstmontage reklamiert werden.
2.    Bei Nichtbeachtung der Bedingungen dieser Doppelseite, z. B. bei der Installation falscher Abluftleitungen/-komponenten.
3.    Bei Beratungs- und / oder Montagefehlern.
4.    Nach technischen Eingriffen bzw. optischen / konstruktiven Veränderungen, die nicht von uns o. den von uns koordinierten Kundendienst vorgenommen wurden. Ausgenommen hiervon sind fachgerechte Ergänzungen der Fensterschaltervorrichtungen; es gelten hierfür aber ergänzend vor allem die Punkte c und e.
5.    Bei Elektroinstallationen, welche nicht nach VDE-Vorschriften u. von konzessioniertem Elektrofachbetrieb vorgenommen wurden.
6.    Bei falscher Pflege von Fettfiltern (Reinigung mind. alle 14 Tage), Kohlefiltern (nach Sättigung oder spätestens halbjährlich) und der Geräteoberfläche, anders, als in der Anleitung beschrieben.
7.    Bei falscher Benutzung, z. B. bei zu starkem Druck auf Taster.
8.    Bei Fehlen einer geeigneten Zuluft.
9.    Bei Nutzung in gewerblichen Küchen.
 
Kostenberechnung:
An den Aussteller der Reklamation (regelmäßig der Händler, weil kein Vertragsverhältnis zum Endkunden besteht) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
1.    Kosten, die aufgrund falscher Reklamationsmeldungen entstehen, z. B. Nennung des falschen Gerätetyps, falsche Anschrift.
2.    Kosten, die aufgrund eines fehlerhaften Einbaus und / oder eine fehlerhaften Beratung und / oder einer fehlerhaften Bedienung bzw. aufgrund eines anderen fehlerhaften oder bei der Meldung nicht genannten Reklamationsgrundes zurückzuführen sind.
Bitte beachten: Entsprechend der unter Kostenberechnung Punkt 1 und 2 genannten Punkte werden wir diese Kosten an die Kunden weitergeben, sofern dieser nachweislich (Technikerbericht) dafür verantwortlich ist.
 
Seite 2:

Wie melde ich eine Reklamation zu einem Novy-Gerät:
Bitte senden Sie uns an service@ascasa.de oder direkt an Novy über das Kontaktformular https://www.novy.com/de-de/service/kontakt/kundendienst/ eine genaue Fehlerbeschreibung mit Ihren aktuellen Kontaktdaten und der Seriennummer des Gerätes.
Wenden Sie sich an uns, dann bitte die Rechnungs-/Bestellnummer mit angeben: 6stellig, beginnend mit einer „4“.

Garantiegeber:
Novy GmbH
Frankenring 18
30855 Langenhagen

Kommentar:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Gerät für den Anspruch auf die 5-jährige Garantie beim Hersteller entsprechend registrieren.

Auch wir weisen darauf hin, sollte sich während des Technikereinsatzes herausstellen, dass es sich um keinen Garantie- oder Gewährleistungsmangel handelt, die Kosten für den Einsatz entsprechend der oben aufgeführten Information zur Kostenberechnung weiterbelastet werden!
 
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Garantiebedingungen des Herstellers Küppersbusch – Garantieverlängerung gültig ausschließlich für Käufe in Deutschland / andere Länder siehe ab Seite 12!

Zusätzlich zu den bereits mit Kauf für den Endkunden bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen  gibt Küppersbusch Hausgeräte GmbH (nachfolgend „Küppersbusch“) selbst dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“) für die in Deutschland an den Kunden verkauften und gelieferten Hausgeräte (nachfolgend „Geräte“) innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab dem Kaufdatum an den ersten Endkunden („Garantiefrist“) eine Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Garantiebedingungen.

1.    Küppersbusch wird einen Mangel, der nachweislich auf einen Konstruktions-, Fabrikations-, Guss-, Material- oder Verarbeitungsfehler beruht, beheben, sofern der Fehler durch den Werkskundendienst behoben wurde und folgende Kosten umfasst:
•    Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile
•    Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung
•    An- und Abfahrtskosten
•    Transportkosten
•    Nach Ablauf des zweiten Jahres der Garantiefrist gilt ein Selbstbehalt des Kunden von 60 EUR pro Service-Einsatz
•    Separat anfallende Kosten für Fehlersuche, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge, etc. werden nicht erstattet. Küppersbusch ist berechtigt, anstelle einer Reparatur die Garantieleistung in freier Entscheidung auch in Form eines im Wert vergleichbaren Austausch-Gerätes zu erbringen.

2.    Der Kunde hat dem Küppersbusch-Kundendienst die Gelegenheit zu geben, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Ort eine Fehleranalyse am Gerät durchzuführen. Ansprüche aus der Garantie können anschließend nur bei unverzüglicher Übergabe des Gerätes an den Küppersbusch Kundendienst geltend gemacht werden.

3.    Die Garantiefrist für von Küppersbusch nachträglich eingebaute Ersatzteile erlischt mit Ablauf der Garantiefrist für das ganze Gerät. Die sonstige vertragliche sowie gesetzliche Gewährleistung für ein Ersatzteil wird hierdurch nicht berührt.

4.    Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
•    Schäden durch unsachgemäße Behandlung (z.B. übermäßige Beanspruchung, chemisch/elektrochemische Einwirkungen von Wasser, Laugenverschleppungen)
•    Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind
•    Glas, Gummi, Kunststoff, Emaille, Leuchtmittel (einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen) und leicht zerbrechliche Materialien
•    Schäden durch äußere Einflüsse/Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch, Überspannung) und sonstige anormale Umweltbedingungen
•    Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung, falsches Zubehör
•    Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-/Ergänzungs-/Anbauteile
•    Gewerblich genutzte Geräte. Das gilt entsprechend für eine vergleichbare Nutzung durch z.B. Freiberufler, Organisationen, Behörden
Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in diesen Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Garantie entfällt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht vom Werkskundendienst oder einer von Küppersbusch anerkannten Fachwerkstatt, Personen oder Betriebe.
 
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5.    Weitergehende Ansprüche aufgrund dieser Garantie (z.B. Fremd-/Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) sind ausgeschlossen. Die vereinbarten sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Küppersbusch bleiben durch die Garantie unberührt.

6.    Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist die Vorlage der Originalrechnung, aus der das Rechnungsdatum und der Fachhandelspartner hervorgehen sowie die Online-Registrierung mit der separat vom Fachhandelspartner ausgehändigten Anmeldekarte mit dem Registrierungscode auf der Website von Küppersbusch (www.kueppersbusch.de) und das im Zuge der Online-Registrierung generierte pdf-Garantiezertifikat.

7.    Bitte wenden Sie sich im Schadensfall direkt an den Küppersbusch Werkskundendienst:

Küppersbusch Hausgeräte GmbH
Küppersbuschstr. 16
45883 Gelsenkirchen
Tel. 0209 401 631
kundendienst@kueppersbusch.de
      Die Garantieabwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

8.    Dieser Garantie gilt ausschließlich für im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Geräte. Für im Ausland gekaufte Geräte gelten ausschließlich etwaige von der jeweiligen Küppersbusch-Landesgesellschaft oder Küppersbusch-Vertretung herausgegebene Garantiebedingungen, die dort angefordert werden können.



Wie melde ich eine Reklamation zu einem Küppersbusch-Gerät:
Bitte senden Sie uns an service@ascasa.de oder direkt an Küppersbusch an kundendienst@kueppersbusch.de eine genaue Fehlerbeschreibung mit Ihren aktuellen Kontaktdaten und der Seriennummer des Gerätes.
Wenden Sie sich an uns, dann bitte die Rechnungs-/Bestellnummer mit angeben: 6stellig, beginnend mit einer „4“

Kommentar:
Mit einer Weitergabe/Weiterverkauf des Gerätes muss der Kunde die Rechnung zum Gerät mit weitergeben an den neuen Besitzer zum Garantienachweis – siehe oberster Absatz  Dahingegen greift die erweiterte Garantiezusage auch ohne eine Onlineregistrierung – siehe Punkt 6.
Ab dem dritten Jahr der Garantie stellt Küppersbusch immer eine Bearbeitungspauschale von Euro 60.00 in Rechnung!


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1) Garantiebedingungen des Herstellers berbel:

I. Allgemeines
1. Die berbel Ablufttechnik GmbH mit Geschäftssitz in Rheine, nachstehend berbel genannt, übernimmt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen eine Herstellergarantie für ihre Dunstabzugshauben und Systemkomponenten unter ausdrücklichem Ausschluss von Verbrauchsteilen (z. B. Umluftfilter).

2. Die Garantie gewährt berbel ausschließlich Endkunden (keinen Wiederverkäufern, die gewerblich weiterveräußern), die ein berbel-Produkt vom stationären Küchenfachhändler nach dessen fachgerechter Planung neu (Erstkauf) erworben haben, der es auch anschließt / installiert. Ausstellungsstücke /Vorführungsmodelle sind von der Garantie unabhängig von der Dauer der Ausstellung ausgenommen.

3. Die Garantie gilt innerhalb Deutschlands und Österreichs, d. h. Verkauf und Installation des Produktes müssen in Deutschland oder Österreich erfolgen.

4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben durch die Garantie unberührt. Diese kann der Kunde stets in der jeweils gültigen Gewährleistungszeit geltend machen.

II. Beginn / Dauer
1. Die Dauer der Garantiezeit beträgt regelmäßig 5 Jahre, soweit nicht produktbezogen eine kürzere oder längere Garantiezeit ausgelobt ist. Sie beginnt mit dem erstmaligen Kauf (maßgeblich ist das Rechnungsdatum des Fachhändlers an den Endkunden) eines neuen Produktes unabhängig von dem Zeitpunkt der Installation und wird weder durch einen Weiterverkauf noch durch Garantieleistungen unterbrochen oder verlängert noch entstehen aus der Garantieleistung Gewährleistungsansprüche.  

2. Die gesetzlichen Rechte des Endkunden werden durch die Herstellergarantie nicht berührt.

III. Voraussetzungen der Garantieinanspruchnahme
1. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind nachstehende Voraussetzungen:
•    das berbel-Produkt wurde direkt von einem Fachhändler für den Einsatz im Privathaushaltgekauft und von einem Fachhändler installiert, der die Gebrauchs- und Aufstellanweisungen und Installationshinweise sowie alle gültigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet hat,
•    die Dunstabzugshaube ist bestimmungsgemäß der Gebrauchsanweisung genutzt, wurde nicht unsachgemäß bedient oder beansprucht, wie bspw. durch ungeeignete Wasch-/Spülmittel oder Chemikalien behandelt,
•    der gerügte Mangel ist nicht durch äußere Einwirkungen, wie bspw. Transportschäden, unsachgemäße Handhabung, wie Beschädigungen durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige auch Naturerscheinungen (z. B. Überspannung) veranlasst,
•    an der Dunstabzugshaube sind keine Reparaturen von einem Nichtfachmann bzw. von nichtautorisierter dritter Stelle oder Abänderungen bzw. Eingriffe in das Produkt selbst vorgenommen worden und es sind insbesondere keine Bauteile anderer Hersteller eingebaut worden,
•    die Dunstabzugshaube ist regelmäßig und ordnungsgemäß nach den Bestimmungen in der Gebrauchsanweisung gewartet und gepflegt / gereinigt.
 
2) Erweiterte Händlergarantie für den Hersteller berbel (Garantieverlängerung in Deutschland und Österreich)

Über die unter Seite 5, Ziffer 1) beschriebene Herstellergarantie hinaus gewähren wir Ihnen als Händler 2 weitere Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware (erweiterte Händlergarantie). Die Frist für die erweiterte Händlergarantie beginnt am Tag nach Ablauf der Herstellergarantie. Im Übrigen gelten für die erweiterte Händlergarantie die Garantiebedingungen der Herstellergarantie mit der Maßgabe, dass wir Garantiegeber sind und die in Aussicht gestellten Garantieleistungen im Garantiefall von uns erbracht werden.

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:

ascasa GmbH
Sudetenstraße 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
E-Mail: service@ascasa.de
Telefon: 089/961606900

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware oder durch andere geeignete Beweismittel ermöglichen. Bei Einschicken der Ware ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine geeignete Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie uns eine Kopie der Originalrechnung übermitteln. Die Rechnungskopie benötigen wir zur Berechnung der Garantiefrist.

Sofern Ihnen ein Anspruch aus der Garantie zusteht, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Gegebenenfalls von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.
 
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

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IV. Inhalt und Umfang der Garantie
1. Die Garantie erstreckt sich ihrem Umfange nach auf alle Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung. Optische Beeinträchtigungen / Mängel gleich aus welchem Grund sind von der Garantie ausgenommen.

2. Die Garantieleistung erstreckt sich nach Wahl von berbel auf die unentgeltliche Reparatur bzw. kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder aber eines gleichwertigen Ersatzgerätes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behält berbel sich nach eigener Wahl vor, ein Ersatzgerät aus dem Sortiment zu liefern, das dem beanstandeten Typ so nahe wie möglich kommt. Zusätzlich übernimmt berbel im Garantiefall die Kosten der Ein- und Rücksendung, des Ausbaus des mangelhaften Produktes und des Einbaus des neuen Produktes. Weitergehende Ansprüche aus der Garantie werden ausdrücklich ausgeschlossen.

V. Garantieabwicklung
1. Der Endkunde muss sich zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen unter Vorlage einer Kopie des Kaufbeleges und des Lieferscheines an seinen Fachhändler unter genauer Angabe des aufgetretenen Mangels wenden, der diesen für berbel im Hinblick auf den Eintritt eines Garantiefalls zu überprüfen hat. Nimmt der Fachhändler den Garantiefall an, sendet er berbel die Kopie des Kaufbeleges, den Lieferschein, die Mängelrüge und den Prüfbericht über den Mangel zur Geltendmachung der Garantie im Namen des Kunden zu. berbel behält sich ein eigenes Prüfrecht vor. Nur berbel entscheidet, ob ein Garantiefall eingetreten ist. Der Fachhändler ist nicht berechtigt, für berbel Erklärungen abzugeben. Im Garantiefall wird der Kundendienst von berbel im vorgenannten Umfang den Mangel gegen Rücknahme des defekten Teils unentgeltlich beheben, alternativ den Fachhändler damit beauftragen.

2. Sollte der Kunde nicht die Möglichkeit haben, den Fachhändler zu kontaktieren, kann er Ansprüche aus der Garantie gegenüber der
berbel Ablufttechnik GmbH,  Sandkampstraße 100, 48432 Rheine, Deutschland, E-Mail Kundendienst: service@berbel.de, Telefon: +49 5971/80809-660
dadurch geltend machen, dass er eine Kopie des Kaufbeleges und des Lieferscheins direkt zu unseren Händen mit der schriftlichen Angabe des beanstandeten Fehlers sendet, der berbel Kundendienst nimmt sich dann der Überprüfung des Garantiefalles an.
VI. Verjährung
Ansprüche aus dieser Garantie wegen eines innerhalb der Garantiefrist entdeckten Mangels sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis vom Mangel geltend zu machen, danach ist der Anspruch aus der Garantie für den bekannten Mangel verjährt.

VII. Garantiegeber
ist die berbel Ablufttechnik GmbH, Sandkampstraße 100, 48432 Rheine, Deutschland.


Wie melde ich eine Reklamation zu einem berbel-Gerät:
Bitte senden Sie uns an service@ascasa.de oder direkt an berbel an service@berbel.de eine genaue Fehlerbeschreibung mit Ihren aktuellen Kontaktdaten und der Seriennummer des Gerätes.
Wenden Sie sich an uns, dann bitte die Rechnungs-/Bestellnummer mit angeben: 6stellig, beginnend mit einer „4“
 
 
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•    Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Elektronik-Geräte-Garantieverlängerung ab dem 3. bis 5. Jahr für die Hersteller LaCanche, Dunavox, Steel, Falcon, Smeg (bis 6/2018), Samsung (bis 9/2019) und Geräte mit dem Namen ascasa, alle Kühlgeräte mit Festwasseranschluss,  Kaffeevollautomaten, Waschmaschinen, Waschtrockner, Trockner und freistehende Mikrowellen aller angebotenen Hersteller im Shopsystem gültig für Käufe aus folgenden Ländern Deutschland, Österreich, Dänemark, Tschechische Republik, Polen, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und der Schweiz:

1.    Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Übernahme der Dienstleistung und die Garantieverlängerung für Elektronik-Geräte durch SPB.
Die unter diese Bedingungen fallenden Geräte werden vom Händler an SPB gemeldet unter Angabe der Rechnungsnummer des Kunden und dessen Kontaktdaten zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Serviceleistungen werden dem Händler schriftlich durch SPB bestätigt. Die Kaufrechnung sollte sorgfältig aufbewahrt werden; sie kann im Zweifel dem Kunden als Nachweis dienen.

Die Hotline der SPB ist Montag – Freitag zwischen 8.00 und 19.00 Uhr kostenfrei unter 0800 /6648164 erreichbar. Für Anliegen außerhalb dieser Zeiten oder wenn Sie uns aus dem Ausland kontaktieren möchten, senden Sie bitte eine mail an kundenservice@spb-garant.de
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Wird die Reparatur nicht durch ein von SPB benanntes Unternehmen durchgeführt, kann SPB der Kostenerstattung widersprechen.

2.    Grundlagen
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Elektronik-Geräte-Garantie. Geschäftsbedingungen des Händlers oder Geräteherstellers sind nicht Bestandteil.

3.    Beginn und Ende
Der Leistungsanspruch aus diesen Bedingungen beginnt mit Kauf-/Lieferdatum. Der Anspruch aus der Garantieverlängerung beginnt mit dem 25. Monat. Die Leistungen aus diesen Bedingungen enden generell spätestens mit Ablauf des 60. Monats nach Kauf-/Lieferdatum.
Der Leistungsanspruch ist den Geräten fest zugeordnet und nicht mehr auf andere Geräte übertragbar.

Sofern ein Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung vom Händler/Hersteller durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte ersetzt wird, geht der Leistungsanspruch auf das neue Gerät über. Voraussetzung für den Übergang ist die unverzügliche schriftliche Anzeige, anhand eines entsprechenden Nachweises nach erfolgtem Gerätetausch, bei SPB. Eine Änderung bezüglich der Leistungsdauer und des Leistungsinhaltes ergibt sich dadurch nicht.

4.    Leistungsinhalt der Garantieverlängerung
Ab dem 25. Monat und längstens bis zum Ablauf des 60. Monats nach Kauf-/Lieferdatum, besteht Anspruch auf Leistungen bei unmittelbarem Verlust der Funktionsfähigkeit durch Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten Gerätes.

Der Leistungsinhalt beschränkt sich – unter Ausschluss eines jeden weiteren Anspruchs – auf die Freistellung des Garantienehmers von den Kosten der erforderlichen Reparatur des defekten Gerätes. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass bei der Reparatur Änderungen oder Konstruktionsverbesserungen vorgenommen werden, gehen zu Lasten des Garantienehmers.

Sofern sich eine Reparatur als unwirtschaftlich herausstellt oder ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte günstiger als die Reparaturkosten, erstreckt sich die maximale Ersatzleistung auf den Wert des Gerätes gleicher Art und Güte. In diesem Falle endet der Servicezeitraum vorzeitig und ist nicht übertragbar. Eine unwirtschaftliche Reparatur liegt vor, wenn die Wiederinstandsetzungskosten inkl. Ersatzteil, Arbeitszeit und sonstige Kosten, den Wert eines Gerätes gleicher Art und Güte übersteigen.
Eine Reparatur gilt generell als unwirtschaftlich, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten bis zum 36. Monat nach Gerätekauf 80 % und ab dem 37. Monat nach Gerätekauf 60 % des damaligen Kaufpreises erreichen oder übersteigen.
 
 
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5.    Mitwirkungspflichten des Garantienehmers
SPB kann im Leistungsfall vom Garantienehmer die damalige Kaufrechnung verlangen.

Auftretende Störungen und Fehler werden vom Garantienehmer unverzüglich an SPB gemeldet. Die Fehleranalyse muss der Garantienehmer angemessen unterstützen, alle erforderlichen Informationen bereitstellen und bei Bedarf grundlegende Aktivitäten zur Fehlerbehebung ausführen (z.B. Gerätebedienung nach Anweisung oder mögliche Anschlussüberprüfung). Der Fehler (auch sporadische) muss reproduzierbar sein oder zumindest vom Garantienehmer detailliert beschrieben werden.

Zur eventuellen Geltendmachung des Leistungsanspruches aus der Garantieverlängerung stellt der Garantienehmer der SPB die verauslagte Original-Reparaturkostenrechnung sowie sonstige für die Ermittlung der Entschädigung notwendigen Informationen zur Verfügung. Die Ersatzleistung wird in Euro geleistet.

6.    Ausschlüsse und nicht enthaltene Leistungen
Wenn durch Änderungen des Garantienehmers an den Produkten oder der Anschluss oder Einbau von Drittkomponenten und/oder Drittgeräten dazu führen, dass die Leistungserbringung im Rahmen dieser Bedingungen erschwert wird, ist der Garantienehmer verpflichtet, solche Änderungen, Anschlüsse und/oder Einbauten auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu entfernen.

Leistungen aus der Garantieverlängerung vor Beginn des 25. Monats und nach Ablauf des 60. Monats nach Kauf-/Lieferdatum.

Jegliche Leistungen, die durch äußere Einwirkungen wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Kurzschluss, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt, sowie Feuchtigkeit, Flüssigkeit oder Schäden durch Korrosion oder Kalkablagerungen, sowie Leistungen die durch falsche Stromart/Spannung entstanden sind.

Leistungen, die auf Grund nicht fachgerechter Installations-, Instandhaltungs-, Wartungs-, Justage-, Reinigungs-, Löt- oder Reparaturarbeiten notwendig sind. Serviceeinstellungen, Fehlersuche, Softwareschäden, Abnutzung, sowie unsachgemäße Handhabung (z.B. Bruch, Sturz), Bedienung oder Pflege, unbestimmungsgemäßer Gebrauch oder wenn vorgeschriebene Reinigungs-, Entkalkungs- und Wartungsintervalle nicht eingehalten wurden, führen zum Leistungsausschluss.

Leistungen, die auf Grund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Benutzers notwendig sind.

Leistungen, die auf Grund von Transport und unsachgemäßer Verpackung/Versand notwendig sind.
 
 
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Leistungen an Geräten mit fehlender Seriennummer, E-, FD-Nummer sowie bei externen Teilen (wie Fernbedienungen und nicht mit der Zentraleinheit verbundene Komponenten), Erstattung von Eil- und Expressfrachten, bzw. Nacht- oder Überstundenzuschlägen, Fehlfahrten wie z.B. nicht antreffen des Garantienehmers zum vereinbarten Zeitpunkt / Ort und gewerblich genutzte Geräte. Dies gilt auch bei Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden sowie sonstige Schönheitsfehler die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen.

Ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien (z.B. Batterien, Leuchtmittel), Verschleißteile, außerhalb des Gerätes angebrachte Kabel, Kabelverbindungen, Schläuche, Plastikteile, sowie mechanische Teile (z.B. Griffe, Scharniere). Gummidichtungen an Türen gelten ebenfalls als ausgeschlossen. Weiterhin besteht kein Anspruch, wenn die vom Hersteller vorgegebene Nutzungsrate überschritten wurde.

Leistungen, wenn nicht Original-Produkte oder Original-Verbrauchsmaterialien sowieso Original-Zubehör des jeweiligen Herstellers verwendet wurden.

Sachfolge- und Vermögensschäden, sowie Schäden für die ein Händler oder sonstiger Veräußerer oder Hersteller im Rahmen der gesetzlichen Haftung oder Gewährleistung oder vertraglichen (Garantie-)Bestimmungen zu haften hat; es sei denn, es handelt sich um Schäden gemäß Ziff. 4

Leistungen nach Fremdeingriffen, nicht autorisierten Reparaturversuchen sowie bei Inkompatibilität. Keine Fremdeingriffe sind Umbauten, die nach Herstellerrichtlinien oder Plänen durch autorisierte Vertragspartner durchgeführt und umgehend der SPB gemeldet wurden.

Leistungen bei Serienfehlern (Serienfehler sind Fehler an Anlagen/Geräten derselben Art oder Konstruktion, die auf Grund von Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler durch die gleiche Ursache entstanden sind).

Die Verletzung gültiger Gesetze und Vorschriften, soweit sie für diese Bedingungen von Bedeutung sind, führen zum Leistungsausschluss.

Geräte-Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Garantienehmers.

7.    Kündigung
SPB ist zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, wenn der Garantienehmer eine wesentliche Vertragspflicht nicht erfüllt oder gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung (z.B. falsche Angaben) verstößt.

8.    Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

9.    Der Geltungsbereich ist auf Europa beschränkt. Als Erfüllungsort gilt der Aufstellort, gemäß Lieferschein/Rechnung. Sollte der ursprüngliche Aufstellungsort während der Vertragslaufzeit verändert werden ist dies anmeldepflichtig.
 
 
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10.    Der Garantienehmer ist damit einverstanden, dass die Daten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der SPB-Leistungen erforderlich sind der SPB mitgeteilt werden müssen. Von SPB werden diese Daten an die Versicherungsgesellschaft, dem Call-Center (Hotline) und evtl. dem auszuführenden Reparaturunternehmen (Subunternehmer) übermittelt. Eine sonstige Weitergabe erfolgt nicht. Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen deutschen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

11.    Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nürnberg-Fürth (Bayern)

12.    Salvatorische Klausel    
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

13.    Änderungen dieser Vereinbarung
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform   

Garantiegeber:
SPG Garant GmbH
Mühlsteig 36
90579 Langenzenn


Wohin wende ich mich im Reklamationsfall:
Im Fall einer Reklamation wenden Sie sich bitte direkt an den SPB-Garant:
Tel. 0800/6648164 oder per Mail an kundenservice@spb-garant.de
Bitte genaue Fehlermeldung, aktuelle Kontaktdaten und unsere Rechnungsnummer mit angeben.  Die komplette Reklamation wird zwischen Ihnen und dem SPB-Garant und dem jeweiligen Kundendienst des Herstellers oder des vom SPB Garant benannten Technikers direkt abgewickelt.






Kommentar:
Garantienehmer ist der Endkunde, also Sie als unser Kunde.

Sofern ein Schaden oder Mangel nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes im jeweilig versicherten Jahr (siehe Punkt 4) erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert. Der Zeitwert wird wie folgt in % vom tatsächlichen Kaufpreis (Anschaffungsrechnung) berechnet:
im 3. Jahr 80 %
im 4. und 5. Jahr 60 %
Reparaturkosten werden immer nur bis zum jeweiligen Zeitwert des Gerätes erstattet!

Als Wiederverkäufer wenden Sie sich bitte unter Angabe unserer Bestell-/Rechnungsnummer an SPB-Garant und geben die Kontaktdaten Ihres Endkunden (entsprechend § 13 BGB) bekannt, da sonst im Garantiefall keine Zuordnung erfolgen kann.
 
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Händlergarantieverlängerung durch die Generali Maschinenversicherung für die Hersteller Neff, Gaggenau, Constructa, Elica, Falmec, Franke, Gorenje, Liebherr, Miele, Silverline, Smeg (ab 7/2018), Samsung (ab 10/2019), V-Zug und Küppersbusch, ausgenommen alle Kühlgeräte mit Festwasseranschluss,  Kaffeevollautomaten, Waschmaschinen, Waschtrockner, Trockner und freistehende Mikrowellen aller angebotenen Hersteller im Shopsystem (hierzu gilt die Garantieverlängerung ab Seite 8):

Zutreffende Länder:
Neff, Gaggenau, Constructa, Elica, Falmec, Franke, Liebherr, Miele, Silverline Smeg, Samsung, Teka und V-Zug: für die Länder Deutschland, Dänemark, Tschechische Republik, Polen, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und die Schweiz
Küppersbusch und Novy für Käufe aus Dänemark, Tschechische Republik, Polen, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und der Schweiz

1. Gegenstand der Garantiezusage:
Gegenstand der Garantiezusage sind nachfolgende Kücheneinbauelektrogeräte und Großstandgeräte: Elektroherde einschl. Glaskeramik, Edelstahl, Gas- oder Induktionskochfeld, Backöfen, Spülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte (ohne Kühlgeräte mit Wasseranschluss), Einbaumikrowellengeräte, Dampfgarer, Dunstabzugshauben, Wärmeschubladen.
Sonstige Stand- und Einbaugeräte (z.B. Waschmaschinen und Trockner), Kaffeemaschinen jeglicher Art (auch Einbaugeräte) und Kleingeräte sind generell von der Garantieversicherung ausgeschlossen.

2. Garantiezusage:
Der Küchenspezialist (in diesem Fall wir, die Fa. ascasa) verlängert die Garantie im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages um maximal 3 Jahre (begrenzt auf 5 Jahre insgesamt), beginnend mit dem Tag der Auslieferung der Küchengeräte an den Endverbraucher.
Während des Bestehens einer Herstellergarantie geht diese der Garantie des Versicherers vor. Nach Ablauf des Herstellergarantiezeitraumes und bis zum Ablauf von 5 Jahren bestehen Garantieansprüche aus dieser Zusage. Die Gesamtlaufzeit der Garantie bleibt auf max. 5 Jahre begrenzt. Wird vom Hersteller eine über 2 Jahre hinausgehende Garantie gewährt, geht diese der hier abgegebenen Garantiezusage voran.

Nicht versichert sind:
•    Schäden durch unsachgemäße Beanspruchung
•    Schäden durch natürliche Abnutzung/Verschleiß, Überlastung
•    Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-/Ergänzungs-/Anbauteile und Pflegemittel
•    Schäden durch äußere Einflüsse/Ereignisse (z.B. Wasserschaden durch Rohrbruch und sonstige anormale Umweltbedingungen)
Korrossionsschäden
•    Schäden durch Laugenverschleppungen (Beschädigungen und Ablagerungen durch über einen längeren Zeitraum im Wasserkreislauf verbliebenem Schmutzwasser)
•    Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind (wie Geräuschprobleme).
•    Nichtbeachten der Pflege-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten gemäß Gebrauchsanweisung des Herstellers
•    Beeinträchtigungen oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (z.B. Verschmutzung, Verstopfung oder Verkalkung).
•    Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden)
•    Justierarbeiten ohne Ersatzteiletausch
•    Reine Resetarbeiten ohne Beseitigung von Programmfehlern (d.h. Reset ohne erforderliches Softwareupdate)
•    Schäden an Glas (ausgenommen Glaskeramikkochfelder) und Leuchtmittel jeglicher Art, Emaille
•    Schäden an Teilen aus Gummi und Dichtungen aller Art
 
 
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Es besteht kein Versicherungsschutz für das Garantieversprechen, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen wurden, die hierzu vom Hersteller nicht ermächtigt sind.

Ferner entfällt die Garantiezusage für Geräte, die in einem überwiegend gastronomisch ausgerichteten Betrieb eingesetzt werden. Dies gilt entsprechend für eine vergleichbare Nutzung durch z.B. Freiberufler, Organisationen, Behörden.
Die Garantie entfällt vollständig wenn auch nur einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Bei Veräußerung des Gerätes erlöschen sämtliche Ansprüche aus der 5-Jahresgarantie!

3. Schadenregulierung:
Die Schadenbehebung erfolgt ausschließlich durch den Hersteller oder einen autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Wir (Fa. ascasa) als Ihr Händler organisiert die Abwicklung der Garantiefälle mit dem Kundendienst des Herstellers.

Bei einer Reparatur oder einem Austausch des Gerätes sind die defekten, ausgetauschten Teile, bzw. das defekte Gerät bis zur endgültigen Schadenregulierung bzw. Freigabe durch den Versicherer aufzubewahren.

Sofern ein Schaden oder Mangel nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.

Grundlage der Berechnung zum Zeitwert ist die Verkaufsrechnung, die sie von ascasa erhalten haben.
Ausgehend vom Verkaufspreis wird der Zeitwert wie folgt berechnet:
Im 3. Jahr     75 %
Im 4. Jahr    60 %
Im 5. Jahr     40 %

Weitere Kosten für die Schadenfeststellung wie Kfz-Pauschale, Personalkosten und Wegezeiten werden im Totalschadenfall nicht erstattet.

Garantiegeber:
Generali Deutschland AG
Adenauerring 11
81737 München
 
 
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V-ZUG 10 Jahre Garantie. Wir stehen langfristig an Ihrer Seite.

Auf jedes neue V-ZUG-Produkt erhalten Sie ab Kaufdatum eine zweijährige gesetzliche Garantie sowie eine achtjährige erweiterte kommerzielle Garantie.

Was ist abgedeckt?
Die Garantie deckt Material- und Fabrikationsfehler bei normalem Hausgebrauch ab. Während der Garantiezeit werden solche Mängel kostenlos behoben. Sie umfasst die Arbeits- und Reisekosten sowie die Kosten für Ersatzmaterial. V-ZUG kann nach eigenem Ermessen entweder das Produkt reparieren oder durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder in Ausnahmefällen eine Teilrückerstattung des Kaufpreises vornehmen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wo ist die Garantie gültig?
Die Garantie ist nur in dem Land gültig, in dem das V-ZUG-Produkt von einem autorisierten V-ZUG-Partner gekauft und von V-ZUG auf den Markt (Land) gebracht wurde und entweder V-ZUG selbst oder ein autorisierter V-ZUG-Dienstleister in diesem Land Dienstleistungen anbietet. Werden Geräte in andere Länder versandt, können die technischen Gegebenheiten (z.B. Netzspannung, Frequenz) oder die Klima- und Umweltbedingungen des betreffenden Landes Probleme verursachen. Daher behalten wir uns das Recht vor, die Garantie für Geräte, die nicht für das betreffende Land zertifiziert sind, abzulehnen.

Was ist nicht abgedeckt?
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch Transport, Handhabung, Lagerung oder Aufstellung des Gerätes entgegen den Spezifikationen, unsachgemäßen Gebrauch, mangelhafte Pflege (z.B. Kratzer auf ästhetischen Teilen wie Türglas, Kochfeldglas und emaillierten Teilen), äußere Einflüsse, Folgeschäden und indirekte Schäden infolge einer Gerätefehlfunktion, höhere Gewalt und Gründe, die außerhalb der Kontrolle von V-ZUG liegen, entstanden sind.
Bei Arbeiten durch einen nicht von V-ZUG autorisierten Dienstleister und bei Verwendung von anderen als den Original-Ersatzteilen von V-ZUG erlischt die Garantiepflicht.

Zusätzlich gelten während der erweiterten kommerziellen Garantie die folgenden Einschränkungen:

- Ersatz von Verschleißteilen wie Glühbirnen, Filter, Türdichtungen, Sicherungen oder Ähnliches.
- Ersatz von ästhetischen Teilen wie Türglas, Kochfeldglas, emaillierten Teilen oder ähnlichem wegen natürlicher, gebrauchsbedingter Farbveränderungen.
- Ersatz von Zubehörteilen wie Backblechen, Drahtböden, Lebensmitteltastern oder ähnlichem.

Die vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Produktverkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt.
 
Die 10 Jahre Garantie gilt für alle V-ZUG-Geräte, die von Ihren Kunden mit der neuen angepassten unverbindlichen Preisempfehlung ab dem 1. Februar 2023 in Ihrem Markt gekauft werden, oder für alle Geräte, die ab dem 01.05.2023 in Deutschland ausgeliefert werden.
 
Garantiegeber:
 
V-ZUG Europe BV
Evolis 102
8530 Harelbeke-Kortrijk
BELGIEN
info.be@vzug.com
Service Hotline: 00800 850 850 00

Wohin wende ich mich im Reklamationsfall:
In einem Reklamationsfall wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer, einer genauen Schadensbeschreibung und Ihren aktuellen Kontaktdaten per Mail an uns unter service@ascasa.de Wir beauftragen den Kundendienst und reichen die zugehörige Rechnung bei der Versicherung ein. In Fällen, in denen nicht gesichert ist, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden, teilen wir Ihnen dies frühzeitig mit, sofern dies für uns ersichtlich ist; spätestens jedoch dann, wenn von der Versicherung eine entsprechende Rückmeldung vorliegt.

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5 Jahre Garantiebedingungen Neff Collection

Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 5 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Garantie beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf
Dänemark, Tschechische Republik, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Schweiz. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
  •     kostenfreie Reparatur der Ware oder
  •     kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist)
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:

ascasa GmbH
Sudetenstraße 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
E-Mail: service@ascasa.de
Telefon: 089/961606900

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
  •     missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  •     Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  •     Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  •     Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  •     Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  •     eigenmächtige Reparaturversuche
  •     normalen Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

 

7 Jahre Garantiebedingungen Neff Collection

Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 7 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Garantie beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf
Deutschland und Österreich. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
  •     kostenfreie Reparatur der Ware oder
  •     kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist)
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:

ascasa GmbH
Sudetenstraße 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
E-Mail: service@ascasa.de
Telefon: 089/961606900

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
  •     missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  •     Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  •     Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  •     Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  •     Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  •     eigenmächtige Reparaturversuche
  •     normalen Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

 

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Garantiebedingungen Quooker

Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 7 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Garantie beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
  •     kostenfreie Reparatur der Ware oder
  •     kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist)
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:

ascasa GmbH
Sudetenstraße 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
E-Mail: service@ascasa.de
Telefon: 089/961606900

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
  •     missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  •     Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  •     Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  •     Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  •     Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  •     eigenmächtige Reparaturversuche
  •     normalen Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

 



Wichtiger Hinweis:

Diese Garantieverlängerung ist nicht übertragbar! D.h. werden die Geräte von Ihnen weiter verkauft oder anderweitig weiter gegeben verliert die Garantieverlängerung vom 3. bis 7. Jahr Ihre Gültigkeit! Siehe dazu Punkt 2 der AGB.
Bei Defekten an flächenbündig verbauten Kochfeldern übernimmt die Versicherung NICHT die Kosten des Ausbaus und der erneuten Silikon Versiegelung im Nachgang.
Technikereinsätze werden jeweils bis zur Höhe des Zeitwertes erstattet. Die Differenz ist vom Kunden zu tragen.

 

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       Fairness im Handel