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Garantieerklärungen ascasa

Garantiebedingungen

Ihre gesetzlichen Mängelrechte gegenüber ascasa werden hierdurch nicht eingeschränkt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.



A. Garantiebedingungen einzelner Hersteller

I. berbel

II. Küppersbusch

III. Systemceram

IV. V-ZUG
 
 
A. / I. Garantiebedingungen berbel

I. Allgemeines

1. Die berbel Ablufttechnik GmbH mit Geschäftssitz in Rheine, nachstehend berbel genannt, übernimmt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen eine Herstellergarantie für ihre Dunstabzugshauben und Systemkomponenten unter ausdrücklichem Ausschluss von Verbrauchsteilen / Verschleißteilen, wie z. B. den Umluftfilter. Verschleiß- und Verbrauchsteile sind in der Gebrauchsanweisung beschrieben.

2. Die Garantie gewährt berbel ausschließlich Endkunden (keinen Wiederverkäufern, die gewerblich weiterveräußern), die ein berbel-Produkt vom stationären Küchenfachhändler nach dessen fachgerechter Planung neu (Erstkauf) erworben haben, der es auch anschließt / installiert. Ausstellungsstücke / Vorführungsmodelle sind von der Garantie unabhängig von der Dauer der Ausstellung ausgenommen.

3. Die Garantie gilt ausschließlich in Frankreich, Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, UK/Großbritannien, Tschechien, Slowakei, Polen, Deutschland und Österreich und auch nur, soweit der Verkauf und die Installation des Produktes in einem der vorbenannten Länder von einem Fachhändler vorgenommen wurde.

4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben durch die Garantie unberührt. Diese kann der Kunde stets in der jeweils gültigen Gewährleistungszeit geltend machen.

II. Beginn / Dauer

1.Die Dauer der Garantiezeit beträgt regelmäßig 5 Jahre, soweit nicht produktbezogen eine kürzere oder längere Garantiezeit ausgelobt ist. Sie beginnt mit dem erstmaligen Kauf (maßgeblich ist das Rechnungsdatum des Fachhändlers an den Endkunden) eines neuen Produktes unabhängig von dem Zeitpunkt der Installation und wird weder durch einen Weiterverkauf noch durch Garantieleistungen unterbrochen oder verlängert noch entstehen aus der Garantieleistung Gewährleistungsansprüche.

2. Die gesetzlichen Rechte des Endkunden werden durch die Herstellergarantie nicht berührt.

III. Voraussetzungen der Garantieinanspruchnahme

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind nachstehende Voraussetzungen:

  • Das berbel-Produkt wurde direkt von einem Fachhändler für den Einsatz im Privathaushalt gekauft und von einem Fachhändler installiert, der die Gebrauchs- und Aufstellanweisungen und Installationshinweise sowie alle gültigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet hat.
  • Die Dunstabzugshaube ist bestimmungsgemäß der Gebrauchsanweisung genutzt, wurde nicht unsachgemäß bedient oder beansprucht, wie bspw. durch ungeeignete Wasch-/Spülmittel oder Chemikalien behandelt.
  • Der gerügte Mangel ist nicht durch äußere Einwirkungen, wie bspw. Transportschäden, un-sachgemäße Handhabung, wie Beschädigungen durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Wit-terungseinflüsse oder sonstige auch Naturerscheinungen (z. B. Überspannung) veranlasst.
  • An der Dunstabzugshaube sind keine Reparaturen von einem Nichtfachmann bzw. von nicht autorisierter dritter Stelle oder Abänderungen bzw. Eingriffe in das Produkt selbst vorgenom-men worden und es sind insbesondere keine Bauteile anderer Hersteller eingebaut worden.
  • Die Dunstabzugshaube ist regelmäßig und ordnungsgemäß nach den Bestimmungen in der Gebrauchsanweisung gewartet und gepflegt / gereinigt.

IV. Inhalt und Umfang der Garantie

1. Die Garantie erstreckt sich ihrem Umfange nach auf alle Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung. Optische Beeinträchtigungen / Mängel gleich aus welchem Grund sind von der Garantie ausgenommen.

2.Die Garantieleistung erstreckt sich nach Wahl von berbel auf die unentgeltliche Reparatur bzw. kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder aber eines gleichwertigen Ersatzgerätes.

Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behält berbel sich nach eigener Wahl vor, ein Ersatzgerät aus dem Sortiment zu liefern, das dem beanstandeten Typ so nahe wie möglich kommt.

Zusätzlich übernimmt berbel im Garantiefall die Kosten der Ein- und Rücksendung, des Ein- und Ausbaus des mangelhaften Produktes und des Einbaus des neuen Produktes. Weitergehende Ansprüche aus der Garantie werden ausdrücklich ausgeschlossen.

V. Garantieabwicklung

1. Der Endkunde muss sich zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen unter Vorlage einer Kopie des Kaufbeleges und des Lieferscheines an seinen Fachhändler unter genauer Angabe des aufgetretenen Mangels wenden, der diesen für berbel im Hinblick auf den Eintritt eines Garantiefalls zu überprüfen hat.
Nimmt der Fachhändler den Garantiefall an, sendet er berbel die Kopie des Kaufbeleges, den Liefer-schein, die Mängelrüge und den Prüfbericht über den Mangel zur Geltendmachung der Garantie im Namen des Kunden zu. berbel behält sich ein eigenes Prüfrecht vor. Nur berbel entscheidet, ob ein Garantiefall eingetreten ist. Der Fachhändler ist nicht berechtigt, für berbel Erklärungen abzugeben. Im Garantiefall wird der Kundendienst von berbel im vorgenannten Umfang den Mangel gegen Rücknahme des defekten Teils unentgeltlich beheben, alternativ den Fachhändler damit beauftragen.

2. Sollte der Kunde nicht die Möglichkeit haben, den Fachhändler zu kontakten, kann er Ansprüche aus der Garantie gegenüber der

berbel Ablufttechnik GmbH
Sandkampstraße 100
48432 Rheine
E-Mail Kundendienst: service@berbel.de, Telefon: +49 5971/80809-660

dadurch geltend machen, dass er eine Kopie des Kaufbeleges und des Lieferscheins direkt zu unseren Händen mit der schriftlichen Angabe des beanstandeten Fehlers sendet, der berbel Kundendienst nimmt sich dann der Überprüfung des Garantiefalles an.

VI. Verjährung

Ansprüche aus dieser Garantie wegen eines innerhalb der Garantiefrist entdeckten Mangels sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis vom Mangel geltend zu machen, danach ist der Anspruch aus der Garantie für den bekannten Mangel verjährt.

VII. Garantiegeber

Garantiegeber ist die berbel Ablufttechnik GmbH, Sandkampstraße 100, 48432 Rheine.

VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

1. Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Garantie gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den interna-tionalen Warenkauf BGBL 1989 II S. 588) Deutsches Recht.

2. Für Ansprüche aus der Garantie und im Zusammenhang mit der Garantie ist in Streitfällen ausschließlich der am Sitz von berbel in Rheine zuständige Gerichtsstand anzurufen.

3. Sollte eine der Garantiebedingungen unwirksam sein, unwirksam werden oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien vielmehr, anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchsetzbare Bestimmung zu vereinbaren, die nach Inhalt und Parteiwillen der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaft-lich am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn sich bei der Durchführung der Garantie eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
 
 
A. / II. Garantiebedingungen Küppersbusch
 
Zusätzlich zu den bereits mit Kauf für den Endkunden bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gibt Küppersbusch Hausgeräte GmbH (nachfolgend „Küppersbusch“) selbst dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“) für in Deutschland an den Kunden verkauften und gelieferten Hausgeräte (nachfolgend „Geräte“) innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Kaufdatum an den ersten Endkunden („Garantiefrist“) eine Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Garantiebedingungen.

1. Küppersbusch wird einen Mangel, der nachweislich auf einem Konstruktions-, Fabrikations-, Guss-, Material- oder Verarbeitungsfehler beruht, beheben, sofern der Fehler durch den Werkskundendienst behoben wurde und folgende Kosten umfasst:

▪ Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile;
▪ Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung;
▪ An- und Abfahrtskosten;
▪ Transportkosten.
▪ Nach Ablauf des zweiten Jahres der Garantiefrist gilt ein Selbstbehalt des Kunden von 60 EUR pro Service-Einsatz

Separat anfallende Kosten für Fehlersuche, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge etc. werden nicht erstattet. Küppersbusch ist berechtigt, anstelle einer Reparatur die Garantieleistung in freier Entscheidung auch in Form eines im Wert vergleichbaren Austausch-Gerätes zu erbringen.

2. Der Kunde hat dem Küppersbusch-Kundendienst die Gelegenheit zu geben, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Ort eine Fehleranalyse am Gerät durchzuführen. Ansprüche aus der Garantie können anschließend nur bei unverzüglicher Übergabe des Geräts an den Küppersbusch Kundendienst geltend gemacht werden.

3. Die Garantiefrist für von Küppersbusch nachträglich eingebaute Ersatzteile erlischt mit Ablauf der Garantiefrist für das ganze Gerät. Die sonstige vertragliche sowie gesetzliche Gewährleistung für ein Ersatzteil wird hierdurch nicht berührt.

4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:

▪ Schäden durch unsachgemäße Behandlung (z. B. übermäßige Beanspruchung, chemische/elektrochemische Einwirkungen von Wasser, Laugenverschleppungen);
▪ Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind;
▪ Glas, Gummi, Kunststoff, Emaille, Leuchtmittel (einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen) und leicht zerbrechliche Materialien;
▪ Schäden durch äußere Einflüsse/Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch, Überspannung ) und sonstige anormale Umweltbedingungen.
▪ Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung, falsches Zubehör.
▪ Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-/ Ergänzungs-/ Anbauteile.
▪ Gewerblich genutzte Geräte. Das gilt entsprechend für eine vergleichbare Nutzung durch z.B. Freiberufler, Organisationen, Behörden.

Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in diesen Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Garantie entfällt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht vom Werkskundendienst oder einer von Küppersbusch anerkannten Fachwerkstatt, Personen oder Betriebe.

5. Weitergehende Ansprüche aufgrund dieser Garantie (z. B. Fremd-/Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) sind ausgeschlossen. Die vereinbarten sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Küppersbusch bleiben durch die Garantie unberührt.

6. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist die Vorlage der Originalrechnung, aus der das Rechnungsdatum und der Fachhandelspartner hervorgehen sowie die Online-Registrierung mit dem separat vom Fachhandelspartner ausgehändigten Anmeldekarte mit dem Registrierungscode auf der Website von Küppersbusch (www.kueppersbuschde) und das im Zuge der Online-Registrierung generierte PDF-Garantiezertifikat.

7. Bitte wenden Sie sich im Schadensfall direkt an den Küppersbusch Werkskundendienst:

Küppersbusch Hausgeräte GmbH
Küppersbuschstraße 16
45883 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 401 631
Fax: 0209 401 709
E-Mail: kundendienst@kueppersbusch.de

Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

8. Diese Garantie gilt ausschließlich für im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Geräte. Für im Ausland gekaufte
Geräte gelten ausschließlich etwaige von der jeweiligen Küppersbusch-Landesgesellschaft oder Küppersbusch-Vertretung herausgegebene Garantiebedingungen, die dort angefordert werden können.
 
 
A. / III. Garantiebedingungen Systemceram
 
 
1. Die Firma Systemceram GmbH & Co. KG garantiert ihren Kunden, die bei der Firma Systemceram GmbH & Co KG Keradomo Keramikprodukte kaufen, dass dieseProdukte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist
hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt.). Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Material-, Herstellungs- und / oder Konstruktionsfehler auf, so wird die Firma Systemceram GmbH & Co. KG nach eigener Wahl das defekte Produkt reparieren oder ersetzen. Im Falle des Austauschs geht das defekte Produkt in das Eigentum der Firma Systemceram GmbH & Co. KG über. Von der Garantie nicht umfaßt sind alle Nicht-Keramikprodukte wie Armaturen,
Zubehör zu den Einbauspülen (z. B. Geschirrkorb). Zur Garantieleistung gehört nicht der Ein- und Ausbau des fehlerhaften Produkts sowie dessen Transport.

2. Die Rechte des Käufers gegenüber der Firma Systemceram GmbH & Co KG werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Auch unsere gegebenenfalls nach dem Produkthaftungsgesetz bestehende Haftung wird hierdurch nicht eingeschränkt.

3. Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Keradomo-Keramikprodukts an den Käufer. Innerhalb dieser Garantiezeit ist der Garantiefall (Mangel) der Firma Systemceram GmbH & Co KG zu melden.

4. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus der Garantie beträgt 6 Monate ab Meldung des Mangels.

5. Garantieleistungen bewirken keine Hemmung oder einen Neubeginn der Garantiezeit.

Falls Sie einen Garantiefall geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an:

Firma Systemceram GmbH & Co. KG
Berggarten 1
56427 Siershahn Telefon
02623/600-1113
Fax: 02623/600-790
E-Mail: kundendienst@systemceram.de
 
 
A. / IV. Garantiebedingungen V-ZUG

Auf jedes neue V-ZUG-Produkt erhalten Sie ab Kaufdatum eine zweijährige gesetzliche Garantie sowie eine achtjährige erweiterte kommerzielle Garantie.

Was ist abgedeckt?

Die Garantie deckt Material- und Fabrikationsfehler bei normalem Hausgebrauch ab. Während der Garantiezeit werden solche Mängel kostenlos behoben. Sie umfasst die Arbeits- und Reisekosten sowie die Kosten für Ersatzmaterial. V-ZUG kann nach eigenem Ermessen entweder das Produkt reparieren oder durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder in Ausnahmefällen eine Teilrückerstattung des Kaufpreises vornehmen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wo ist die Garantie gültig?

Die Garantie ist nur in dem Land gültig, in dem das V-ZUG-Produkt von einem autorisierten V-ZUG-Partner gekauft und von V-ZUG auf den Markt (Land) gebracht wurde und entweder V-ZUG selbst oder ein autorisierter V-ZUG-Dienstleister in diesem Land Dienstleistungen anbietet. Werden Geräte in andere Länder versandt, können die technischen Gegebenheiten (z.B. Netzspannung, Frequenz) oder die Klima- und Umweltbedingungen des betreffenden Landes Probleme verursachen. Daher behalten wir uns das Recht vor, die Garantie für Geräte, die nicht für das betreffende Land zertifiziert sind, abzulehnen.

Was ist nicht abgedeckt?

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch Transport, Handhabung, Lagerung oder Aufstellung des Gerätes entgegen den Spezifikationen, unsachgemäßen Gebrauch, mangelhafte Pflege (z.B. Kratzer auf ästhetischen Teilen wie Türglas, Kochfeldglas und emaillierten Teilen), äußere Einflüsse, Folgeschäden und indirekte Schäden infolge einer Gerätefehlfunktion, höhere Gewalt und Gründe, die außerhalb der Kontrolle von V-ZUG liegen, entstanden sind.
Bei Arbeiten durch einen nicht von V-ZUG autorisierten Dienstleister und bei Verwendung von anderen als den Original-Ersatzteilen von V-ZUG erlischt die Garantiepflicht.

Zusätzlich gelten während der erweiterten kommerziellen Garantie die folgenden Einschränkungen:

- Ersatz von Verschleißteilen wie Glühbirnen, Filter, Türdichtungen, Sicherungen oder Ähnliches.
- Ersatz von ästhetischen Teilen wie Türglas, Kochfeldglas, emaillierten Teilen oder ähnlichem wegen natürlicher, gebrauchsbedingter Farbveränderungen.
- Ersatz von Zubehörteilen wie Backblechen, Drahtböden, Lebensmitteltastern oder ähnlichem.

Die vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Produktverkäufer werden durch diese Garantie nicht berührt.
 
Die 10 Jahre Garantie gilt für alle V-ZUG-Geräte, die von Ihren Kunden mit der neuen angepassten unverbindlichen Preisempfehlung ab dem 1. Februar 2023 in Ihrem Markt gekauft werden, oder für alle Geräte, die ab dem 01.05.2023 in Deutschland ausgeliefert werden.
 
Garantiegeber:
 
V-ZUG Europe BV
Evolis 102
8530 Harelbeke-Kortrijk
BELGIEN
info.be@vzug.com
Service Hotline: 00800 850 850 00
 

B. Garantiebedingungen erweiterte Händlergarantie

I. Garantieverlängerung für die Hersteller Bauknecht, Bosch, Constructa, Dunavox, Elica, Falmec, Franke, Gaggenau, Lacanche, Liebherr, Miele, Neff, Novy, Privileg, Samsung, Siemens, Silverline, Steel, Teka (5 Jahre)

II. Garantieverlängerung für den Hersteller berbel (7 Jahre)

III. Garantieverlängerung für den Hersteller Neff Collection (7 Jahre)

IV. Garantieverlängerung für den Hersteller Quooker (7 Jahre)


B. / I. Bedingungen Garantieverlängerung (Bauknecht, Bosch, Constructa, Dunavox, Elica, Falmec, Franke, Gaggenau, Lacanche, Liebherr, Miele, Neff,  Novy, Privileg, Samsung, Siemens, Silverline, Steel, Teka)


Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 5 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware der Hersteller Bauknecht, Bosch, Constructa, Dunavox, Elica, Falmec, Franke, Gaggenau, Lacanche, Liebherr, Miele, Neff, Novy, Privileg, Samsung, Siemens, Silverline, Steel, Teka. Die Frist für die Garantie beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf Deutschland, Österreich, Dänemark, Tschechische Republik, Polen, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und die Schweiz. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:

ascasa GmbH
Sudetenstraße 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
E-Mail: service@ascasa.de
Telefon: 089/961606900

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normalen Verschleiß
  • Justierarbeiten ohne Ersatzteiletausch
  • Reine Resetarbeiten ohne Beseitigung von Programmfehlern (d.h. Reset ohne erforderliches Softwareupdate)
  • Schäden an Glas (ausgenommen Glaskeramikkochfelder) und Leuchtmittel jeglicher Art, Emaille
  • Schäden an Teilen aus Gummi und Dichtungen aller Art
  • Beeinträchtigungen oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (z.B. Verschmutzung, Verstopfung oder Verkalkung)

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.

Hinweis:

Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

Sofern ein Schaden oder Mangel nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.

Grundlage der Berechnung zum Zeitwert ist die Verkaufsrechnung, die sie von ascasa erhalten haben.
Ausgehend vom Verkaufspreis wird der Zeitwert wie folgt berechnet:

Im 3. Jahr   75 %
Im 4. Jahr   60 %
Im 5. Jahr   50 %

Weitere Kosten für die Schadenfeststellung wie Kfz-Pauschale, Personalkosten und Wegezeiten werden im Totalschadenfall nicht erstattet.


B. / II. Bedingungen Garantieverlängerung berbel

Garantieverlängerung für den Hersteller berbel (Garantieverlängerung in Deutschland und Österreich)

Über die unter A., Ziffer I.) beschriebene Herstellergarantie hinaus gewähren wir Ihnen als Händler 2 weitere Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware (erweiterte Händlergarantie). Die Frist für die erweiterte Händlergarantie beginnt am Tag nach Ablauf der Herstellergarantie und erstreckt sich räumlich auf Deutschland und Österreich. Im Übrigen gelten für die erweiterte Händlergarantie die Garantiebedingungen der Herstellergarantie mit der Maßgabe, dass wir Garantiegeber sind und die in Aussicht gestellten Garantieleistungen im Garantiefall von uns erbracht werden.

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:

ascasa GmbH
Sudetenstraße 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
E-Mail: service@ascasa.de
Telefon: 089/961606900

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware oder durch andere geeignete Beweismittel ermöglichen. Bei Einschicken der Ware ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine geeignete Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie uns eine Kopie der Originalrechnung übermitteln. Die Rechnungskopie benötigen wir zur Berechnung der Garantiefrist.

Sofern Ihnen ein Anspruch aus der Garantie zusteht, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Gegebenenfalls von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.
 
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden.


B. / III. Garantieverlängerung Neff Collection

Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 7 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware des Herstellers Neff Collection. Die Frist für die Garantie beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf Deutschland und Österreich. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist)

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:

ascasa GmbH
Sudetenstraße 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
E-Mail: service@ascasa.de
Telefon: 089/961606900

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normalen Verschleiß
  • Justierarbeiten ohne Ersatzteiletausch
  • Reine Resetarbeiten ohne Beseitigung von Programmfehlern (d.h. Reset ohne erforderliches Softwareupdate)
  • Schäden an Glas (ausgenommen Glaskeramikkochfelder) und Leuchtmittel jeglicher Art, Emaille
  • Schäden an Teilen aus Gummi und Dichtungen aller Art
  • Beeinträchtigungen oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (z.B. Verschmutzung, Verstopfung oder Verkalkung)

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

Sofern ein Schaden oder Mangel nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.

Grundlage der Berechnung zum Zeitwert ist die Verkaufsrechnung, die sie von ascasa erhalten haben. Ausgehend vom Verkaufspreis wird der Zeitwert wie folgt berechnet:

Im 3. Jahr   75 %
Im 4. Jahr   60 %
Im 5. Jahr   50 %
Im 6. Jahr   40%
Im 7. Jahr   30%

Weitere Kosten für die Schadenfeststellung wie Kfz-Pauschale, Personalkosten und Wegezeiten werden im Totalschadenfall nicht erstattet.

 
B. / IIII. Garantieverlängerung Quooker

Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 7 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware des Herstellers Quooker. Die Frist für die Garantie beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf Deutschland und Österreich. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

kostenfreie Reparatur der Ware oder
kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:

ascasa GmbH
Sudetenstraße 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
E-Mail: service@ascasa.de
Telefon: 089/961606900

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normalen Verschleiß
  • Justierarbeiten ohne Ersatzteiletausch
  • Reine Resetarbeiten ohne Beseitigung von Programmfehlern (d.h. Reset ohne erforderliches Softwareupdate)
  • Schäden an Glas (ausgenommen Glaskeramikkochfelder) und Leuchtmittel jeglicher Art, Emaille
  • Schäden an Teilen aus Gummi und Dichtungen aller Art
  • Beeinträchtigungen oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (z.B. Verschmutzung, Verstopfung oder Verkalkung)


Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

Sofern ein Schaden oder Mangel nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.

Grundlage der Berechnung zum Zeitwert ist die Verkaufsrechnung, die sie von ascasa erhalten haben. Ausgehend vom Verkaufspreis wird der Zeitwert wie folgt berechnet:

Im 3. Jahr   75 %
Im 4. Jahr   60 %
Im 5. Jahr   50 %
Im 6. Jahr   40%
Im 7. Jahr   30%

Weitere Kosten für die Schadenfeststellung wie Kfz-Pauschale, Personalkosten und Wegezeiten werden im Totalschadenfall nicht erstattet.

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